Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller niedergeschriebenen Verträge mit der Praxis für Physiotherapie Blankenheim. Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher Bestätigung per Briefpost bzw. Fax als anerkannt. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der Physiotherapie Blankenheim gelten diese Bedingungen als angenommen. Die Behandlungszeiten richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse, können aber im Einzelfall länger sein, als sie üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Fähigkeiten und Kenntnisse der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Es können vom Therapeuten bei Selbstzahlern Methoden angewendet werden, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem momentanen Stand der Wissenschaft entsprechen (TCM, Osteopathie/Cranio Sakrale Therapie/Irisdiagnose). Diese Methoden sind allgemein auch nicht schulmedizinisch kausal-funktional erklärbar und werden i.d.R. nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet. Die Behandlungen dürfen nach den Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien in keinem Fall länger als 14 Tage unterbrochen werden. Auch kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert und therapiert werden will, hat der dies gegenüber dem Therapeuten zu erklären. Alle durch die Physiotherapie Blankenheim durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten, welcher sich verpflichtet, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die, die seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten.

Termine

Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus einem wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich oder telefonisch mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Terminabsage wird der Behandlungsausfall als Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt, unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit. Für diesen Fall wird Ihnen das Honorar für die im Behandlungstermin vorgesehenen Leistungen in Rechnung gestellt werden.

Haftungsausschluß

Die Physiotherapie Blankenheim schließt jegliche Haftung für Schäden am Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Patienten entstehen. Aussagen, die vom Inhaber oder Mitarbeitern der Praxis getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, kann nicht in jeder Hinsicht gewährleistet werden, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage zu treffen (bzw.Therapie angewendet) zu haben. Preise/Zahlungsbedingungen Die Rechnungsstellung für Privatpatienten erfolgt nach vollständiger Erbringung der Leistung. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich gemäß der auf der Rechnung genannten Zahlungsweise und Details. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Maßgebend ist hierbei der Zahlungseingang. Nach Überschreitung des Zahlungsziels kann die Physiotherapie Blankenheim die Berechnung von Verzugszinsen in banküblicher Höhe aufschlagen. Zahlungsverzug führt zur sofortigen Behandlungseinstellung. Ist der Patient mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand, so ist die Physiotherapie Blankenheim vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur umgehenden Behandlungseinstellung berechtigt. Dadurch entstandene Kosten werden dem Patienten in Rechnung gestellt und ggf. resultierende Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Erforderliche Zuzahlungen sind spätestens vor Beginn der zweiten Behandlung in der Praxis zu entrichten. Zuzahlungsbefreite Patienten haben, sofern nicht auf der Verordnung angegeben, einen entsprechenden Nachweis über ihre Befreiung vorzulegen. Rücktrittsrecht Patient Sollte der Patient mit den Leistungen der Physiotherapie Blankenheim während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten, ist im Zuge dessen aber nicht berechtigt, die bereits erbrachte Leistung in seiner Abrechnung zu verhandeln. Dies bedeutet, die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die Physiotherapie Blankenheim zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin bei der Physiotherapie Blankenheim vorliegen.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Leistungsbeschreibung und Preise liegen in der Praxis aus.

 

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller niedergeschriebenen Verträge mit der Training @ Blankenheim. Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher Bestätigung per Briefpost bzw. Fax als anerkannt. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der gelten diese Bedingungen als angenommen.

 

1. Haftungsausschluß

 

Die Training @ Blankenheim schließt jegliche Haftung für Schäden am Mitglied aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Mitgliedes entstehen. Aussagen, die vom Inhaber oder Mitarbeitern der Praxis getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, kann nicht in jeder Hinsicht gewährleistet werden, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage zu treffen (bzw.Therapie angewendet) zu haben.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Leistungsbeschreibung und Preise liegen in den Räumen der Training @ Blankenheim aus.

 

2. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft 

 

a. Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung der Vereinbarung, sofern kein abweichendes Datum vereinbart wurde.

b. Die Mitgliedschaft besteht zunächst für die vereinbarte Grundlaufzeit.

c. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Grundlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit.

 

3. Kündigung der Mitgliedschaft 

 

a. Während der Vertragslaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig (siehe Ziffer 13).

b. Bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin um die Dauer der Stilllegung.

c. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei Training @ Blankenheim maßgeblich.

 

4. Höhe der Beiträge

 

a. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages richtet sich nach den in dem Vertrag des Mitgliedes festgelegten Höhe.

b. Eine Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) berechtigt Training @ Blankenheim ab dem Zeitpunkt der Geltung zu einer entsprechenden Anpassung der Beiträge.

c. Schüler-/Studenten- und Ausbildungstarife werden nach Beendigung der schulischen- bzw. akademischen Ausbildung, spätestens aber mit dem erreichten 27. Lebensjahr automatisch auf die sodann gültige Preisliste angepasst. Der Schüler-, Studenten- oder Ausbildungsnachweis ist 1x jährlich zum 1.11. unaufgefordert in Kopie einzureichen. Ansonsten kann der Tarif auch vor Ablauf der in lit. d. Satz 1 genannten Zeit gemäß aktueller Preisliste angepasst werden.

 

5. Fälligkeiten

 

a. Beitrag

Der monatliche Beitrag ist jeweils zum Ersten des Monats im Voraus fällig und wird von dem umseitig genannten Konto grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren am letzten Bankbuchungstag eines Monats eingezogen.

b. Teilbeitrag und Startpaket

Der Teilbeitrag und das Startpaket sind einmalige Gebühren. Sie werden bei Abschluss der Vereinbarung sofort fällig und je nach Abschlussdatum unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Bankvorlagefristen, entweder am letzten Bankbuchungstag des Monats oder am 15. des Monats bzw. dem darauffolgenden Bankbuchungstag grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Sie sind nicht erstattungsfähig.

c. Der gesetzlichen Avisierungspflicht im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens wird durch die Angaben in der Nutzungsvereinbarung und in den AGB nachgekommen. Ansonsten wird die Avisierungspflicht ausgeschlossen.

 

6. Rücklastschriften

 

Im Falle eines vom Mitglied verschuldeten, nicht erfolgreichen Lastschrifteinzugs entstehen dem Mitglied Bank- und Bearbeitungsgebühren pro entstandener Rücklastschrift.

Diese werden je nach Datum der Rücklastschrift unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Bankvorlagefristen entweder am letzten Bankbuchungstag des Monats oder am 15. des Monats bzw. dem darauffolgenden Bankbuchungstag grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

 

7. Angebotsumfang

 

a. Diese Vereinbarung berechtigt das Mitglied während der regulären Öffnungszeiten die jeweils angebotenen Leistungen zu nutzen.

b. Training @ Blankenheim behält sich vor, die über die Kernöffnungszeiten hinaus gehenden Öffnungszeiten sowie Einzelangebote, insbesondere der Kursstunden oder spezieller Trainingsgeräte zu ändern. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Aufnahme oder Aufrechterhaltung solcher speziellen Angebote, solange das grundsätzliche Angebotsspektrum hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Öffnungszeiten oder Veränderungen der Nutzungsvoraussetzungen berechtigen ausdrücklich nicht zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft.

c. Training @ Blankenheim garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereit gestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

d. Für Reparaturen und Renovierungen behält sich Training @ Blankenheim das Recht vor, Teilbereiche für einen angemessenen Zeitraum zu sperren, ohne dass dem Mitglied hieraus ein Minderungsrecht entsteht.

 

8. Pflichten des Mitglieds 

 

Jede Änderung dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Daten des Mitglieds (z.B. Änderung der Adresse, der Bankverbindung, etc.) ist umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Verwaltungsgebühren und Mehraufwand, die mangels korrekter Daten (z.B. durch eine fehlerhafte Abbuchung) entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

 

9. Nutzungsbedingungen 

 

a. Das Mitglied ist verpflichtet, sich an die vertraglichen Bestimmungen und die ausgegebene und ausgehängte Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung zu halten. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.

b. Missachtet ein Mitglied die Hausordnung oder Anweisungen des Personals, so ist Training @ Blankenheim berechtigt, die Mitgliedschaft nach Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Davon unabhängig gilt ein sofortiges  außerordentliches Kündigungsrecht in besonders schweren Fällen des Fehlverhaltens oder aus wichtigem Grund, wenn selbst das Abwarten einer Verhaltensänderung nach Abmahnung nicht zumutbar ist. Die Mitgliedsbeiträge für die Restlaufzeit werden in diesem Fall sofort fällig.

c. Der Verzehr von alkoholischen Getränken und Speisen ist nicht gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten nicht-alkoholischen Getränken ist im gesamten Trainingsbereich erlaubt. Diese dürfen nur in unzerbrechlichen Behältern konsumiert werden.

 

10. Datenträger

 

a. Der persönliche Datenträger dient sowohl zur Speicherung der Trainingsdaten als auch als Mitgliedsausweis und ist daher von jedem Mitglied bei Nutzung verpflichtend. Er wird vom Mitglied erworben. Der Verlust des Datenträgers ist umgehend zu melden. Die Haftung für Schäden und Verlust seitens Training @ Blankenheim ist ausgeschlossen.

b. Das Mitglied verpflichtet sich, den Datenträger nur höchstpersönlich zu nutzen und nicht Dritten zu überlassen. Nutzt eine dritte Person den Datenträger unbefugt und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass er dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist, oder dass das Mitglied einen Verlust nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, ist Training @ Blankenheim zur fristlosen Kündigung des Vertrages gemäß Ziffer 8b. Satz 2 berechtigt und das Mitglied verpflichtet, für die Nutzung durch den Dritten eine Vertragsstrafe von EUR 100,00 je Nutzungsfall zu zahlen.

 

11. Verzugsfolge 

 

a. Kommt ein Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Rückstand, ist Training @ Blankenheim auch ohne Kündigung berechtigt, den bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig werdenden Restbeitrag geltend zu machen. Bank- und Bearbeitungsgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

b. Training @ Blankenheim ist darüber hinaus berechtigt, ab Verzugseintritt seine Leistungen bis zum Beitragsausgleich (Verzugsende) einzustellen.

c. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich Training @ Blankenheim das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor. Die Mitgliedsbeiträge für die Restlaufzeit werden in diesem Fall sofort fällig.

 

12. Stilllegungen 

 

a. Während der Stilllegung ruht die Mitgliedschaft, ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Die Grundlaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung. Für jeden stillgelegten Monat wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00€ erhoben.

b. Stilllegungen nach lit. a. müssen schriftlich mindestens 10 Werktage vor Beginn der Stilllegung beantragt werden. Sie erfolgen nur monatsweise und können nicht rückwirkend gewährt werden.

c. Bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin um die Dauer der Stilllegung.

d. Die Stilllegung ist ein unverbindliches Angebot. Ein Anspruch auf die Möglichkeit der Stilllegung besteht hierbei nicht, vielmehr behält Training @ Blankenheim sich ausdrücklich vor, dieses Angebot auch während der Grundlaufzeit ersatzlos zurückzuziehen.

e. Außerordentliche Stilllegungen sind geregelt unter Punkt 13.

 

13. Krankheit, Ausfallzeiten 

 

Machen es dem Mitglied persönliche Umstände unmöglich, das Leistungsangebot von Training @ Blankenheim zu nutzen, entsteht hieraus grundsätzlich keine Entbindung aus den vertraglichen Verpflichtungen. Jedoch bietet Training @ Blankenheim in besonderen Fällen folgende Regelungen an:

a. Bei durch ärztliches Attest nachgewiesener Sportunfähigkeit, die die Dauer von 4 Wochen übersteigt, kann die Mitgliedschaft – auch über den Zeitraum von vier Wochen hinaus – monatsweise, jedoch nicht rückwirkend, stillgelegt werden.

b. Bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft für bis zu zwölf Monate stillgelegt oder gekündigt werden. Ein Nachweis der Schwangerschaft ist erforderlich.

c. Bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin um die Dauer der Stilllegung.

 

14. Außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft 

 

a. Ein Wohnortwechsel berechtigt zur außerordentlichen Beendigung der Mitgliedschaft, wenn der Wohnort-wechsel durch Bescheinigung der Meldebehörde nachgewiesen werden kann und der neue Wohnort mehr als 20 km von dem nächsten Training @ Blankenheim entfernt ist.

b. Eine Kündigung ist ebenso möglich, falls dem Mitglied aus gesundheitlichen Gründen eine weitere Nutzung der Leistungen von Training @ Blankenheim nicht mehr zumutbar ist, wie bspw. eine durch fachärztliches Attest nachgewiesene Schwangerschaft oder dauerhafte Sportunfähigkeit.

c. Außerordentliche Kündigungen müssen in schriftlicher Form eingereicht werden und können erst bei vollständigem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen berücksichtigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsende.

 

15. Höhere Gewalt 

 

Wird es Training @ Blankenheim aus nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung. Das Mitglied hat jedoch das Recht, entsprechend der Dauer der Ausfallzeit nach Ende der regulären Mitgliedschaft kostenlos weiter zu trainieren.

 

16. Gesundheit des Mitglieds 

 

Training @ Blankenheim empfiehlt jedem Mitglied die Teilnahme an den angebotenen Gesundheitstests im Rahmen der individuellen Trainingsberatung. Training @ Blankenheim übernimmt keine Verantwortung für die gesundheitliche Eignung des Mitglieds.

 

17. Haftung 

 

a. Training @ Blankenheim haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die dem Mitglied im Rahmen der Angebotsnutzung entstehen. Ausgenommen hiervon ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten durch Training @ Blankenheim und seine Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

b. Die Haftungssumme ist für Sachschäden auf EUR 500.000,00 für Personenschäden auf EUR 1.000.000,00 beschränkt.

 

18. Wertgegenstände 

 

Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten Training @ Blankenheim wird keinerlei Haftung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

 

19. Minderjährige 

 

Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Die Zahlung kann bei monatlicher Abbuchung nur über das Konto eines Erziehungsberechtigten erfolgen.

 

20. Datenschutzerklärung 

 

Mit seiner Unterschrift stimmt das Mitglied der elektronischen Speicherung und Verwendung der persönlichen Daten durch Training @ Blankenheim zu. Training @ Blankenheim ist berechtigt zur Verwendung und Verarbeitung aller Daten, die im Zuge der Anmeldung oder später bekannt gegeben werden sowie Daten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und Verrechnung von Leistungen anfallen. Die Verwendung der erhobenen Daten umfasst die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung für Marketingzwecke oder interne Statistiken ausschließlich von und für Training @ Blankenheim. Die Zustimmung zur Verwendung und Verarbeitung der persönlichen Daten kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht.

 

21. Sonstiges 

 

Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien haben dann eine neue Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

22. Schriftform 

 

Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Zum Abschluss, der Änderung, der Über-tragung sowie der Beendigung dieser Mitgliedschaft bedarf es in jedem Fall einer schriftlichen Erklärung oder Vereinbarung zwischen dem Mitglied und Training @ Blankenheim Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Für eine mögliche Fristwahrung zählt das Datum des Zugangs bei Training @ Blankenheim, nicht des Poststempels.